Häufige Fragen an uns

Sie benötigen dringend ein Hilfsmittel und/oder Ihre Krankenkasse lehnt die Kostenübernahme ab oder die Prüfung der Kostenübernahme ist noch nicht abgeschlossen?

Rufen Sie uns an, wir vermieten und liefern frei Haus:

  • Rollstühle
  • Toilettenstühle
  • Multifunktionsrollstühle
  • Pflegebetten
  • Beistelltische
  • Rollatoren
  • Transferlifter
  • Wechseldruckmatratzen
  • Badewannenlifter
  • Pflegesessel
  • Bewegungstrainer

Welche Hilfsmittel übernimmt die Pflegekasse?

Wenn eine Pflegestufe besteht, kann der Versicherte durch einen formlosen Antrag Pflegehilfsmittel im Rahmen der Pflegeversicherung beantragen.
Dazu zählen Haltegriffe für Waschbecken und Toilette, Dusch- und Toilettenstühle, Badewannenlifter, Badewannenbretter, Badewannensitze,Toilettensitzerhöhungen, Pflegebetten usw.

Ebenfalls können auch zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gem. §78 Abs. 1 i. V. m. 40 Abs. 2 SGB XI bis maximal 40,00 € monatlich durch einen Antrag auf Kostenübernahme über uns bezogen werden. Zu diesen Artikeln gehören Bettschutzeinlagen Einmalgebrauch, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen, Hand- und Flächendesinfektionsmittel sowie wiederverwendbare/waschbare Krankenunterlagen.

Den Vordruck zum Antrag der Kostenübernahme erhalten Sie bei uns im Sanitätshaus, gerne erledigen wir alle Formalitäten für Sie.

Wie läuft eine Versorgung mit Reha Hilfsmitteln ab?

Wenn Sie ein Hilfsmittel benötigen sprechen Sie am besten zuerst mit uns und lassen sich über die Versorgungsmöglichkeiten beraten. Wir kommen selbstverständlich auch kostenlos und unverbindlich zu Ihnen nach Hause.

Danach läuft die Versorgung in der Regel folgendermaßen ab:

  • Verordnung des benötigten Hilfsmittels durch den Arzt
  • Kontaktaufnahme mit dem Sanitätshaus, die Verordnung sollte per Fax oder Post an uns gesendet werden (gerne stellen wir ihnen Freiumschläge zur Verfügung)
  • sofern nicht bereits erfolgt: Beratung im Sanitätshaus, in der Klinik, per Telefon oder beim Versicherten zu Hause
  • falls ihre Krankenkasse mit Fallpauschalen (Dauermiete von Hilfsmitteln) arbeitet, können diese oft sogar mitgenommen oder unverzüglich ausgeliefert werden (denn die Hilfsmittel gehören dem Sanitätshaus)
  • In allen anderen Fällen Bestandsabfrage im Hilfsmittelpool der Krankenkasse
  • Kostenvoranschlag für eine Neuversorgung bzw. eine Versorgung aus dem Bestand des Kostenträgers
  • Bewilligung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse
  • Auslieferung des Hilfsmittels und Einweisung in den Gebrauch durch uns
  • Rechnungserstellung an den Kostenträger
  • weiterführende Betreuung des Versicherten durch ihr Sanitätshaus

 

Welche Einkommensgrenzen gelten bei der gesetzlichen Zuzahlung?

Sie müssen in einem Jahr maximal Zuzahlungen in Höhe von zwei Prozent Ihrer jährlichen Einnahmen leisten. Sollten Sie schwerwiegend chronisch krank sein, reduziert sich Ihre Zuzahlungsgrenze auf ein Prozent Ihrer Einnahmen. Leben Angehörige mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt, werden sowohl Ihre als auch deren Einnahmen und Zuzahlungen berücksichtigt. Kinder und Jugendliche müssen keine Zuzahlung leisten.

Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung bei Hilfsmitteln ?

Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, betragen zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels.
Hilfsmittel die von der Pflegekasse übernommen werden, sind von einer Zuzahlung befreit.

Wie schnell können Sie Hilfsmittel liefern?

Wenn nötig unverzüglich (gegebenenfalls muß der Kunde einspringen, falls die Kasse das Hilfsmittel nicht übernimmt).

Werkstatt für Orthopädie Römer & Graf GmbH
Franzenhauser Weg 18
89081 Ulm / Jungingen