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Wenn eine Pflegestufe besteht, kann der Versicherte durch einen formlosen Antrag Pflegehilfsmittel im Rahmen der Pflegeversicherung beantragen.
Dazu zählen Haltegriffe für Waschbecken und Toilette, Dusch- und Toilettenstühle, Badewannenlifter, Badewannenbretter, Badewannensitze,Toilettensitzerhöhungen, Pflegebetten usw.
Ebenfalls können auch zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gem. §78 Abs. 1 i. V. m. 40 Abs. 2 SGB XI bis maximal 40,00 € monatlich durch einen Antrag auf Kostenübernahme über uns bezogen werden. Zu diesen Artikeln gehören Bettschutzeinlagen Einmalgebrauch, Fingerlinge, Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen, Hand- und Flächendesinfektionsmittel sowie wiederverwendbare/waschbare Krankenunterlagen.
Den Vordruck zum Antrag der Kostenübernahme erhalten Sie bei uns im Sanitätshaus, gerne erledigen wir alle Formalitäten für Sie.
Wenn Sie ein Hilfsmittel benötigen sprechen Sie am besten zuerst mit uns und lassen sich über die Versorgungsmöglichkeiten beraten. Wir kommen selbstverständlich auch kostenlos und unverbindlich zu Ihnen nach Hause.
Danach läuft die Versorgung in der Regel folgendermaßen ab:
Sie müssen in einem Jahr maximal Zuzahlungen in Höhe von zwei Prozent Ihrer jährlichen Einnahmen leisten. Sollten Sie schwerwiegend chronisch krank sein, reduziert sich Ihre Zuzahlungsgrenze auf ein Prozent Ihrer Einnahmen. Leben Angehörige mit Ihnen in einem gemeinsamen Haushalt, werden sowohl Ihre als auch deren Einnahmen und Zuzahlungen berücksichtigt. Kinder und Jugendliche müssen keine Zuzahlung leisten.
Zuzahlungen, die Versicherte zu leisten haben, betragen zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro; allerdings jeweils nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels.
Hilfsmittel die von der Pflegekasse übernommen werden, sind von einer Zuzahlung befreit.
Wenn nötig unverzüglich (gegebenenfalls muß der Kunde einspringen, falls die Kasse das Hilfsmittel nicht übernimmt).